Didaktisches Gremium
Didaktisches Gremium (DG)
Der Didaktische Gremium berät über alle didaktischen Fragen (z. B. Umsetzung von Inklusion, Stundentafel, Rhythmisierung, Unterrichtsinhalte, Leistungsmessung) und bereitet Beschlussvorlagen für die zuständigen Entscheidungsgremien vor.
Ihm gehören als Mitglieder an:
- Alle Mitglieder der Kollegialen Schulleitung, die Fachbereichsleitungen und die Leiterungen einer den Fachbereichen gleichgestellten Fachvertretung (z. Zt. Musik, Kunst, Darstellendes Spiel),
- die Obleute des Primarbereichs sowie
- eine Vertreter*in der Sozialpädagog*innen und der Förderschullehrer*innen.
Den Vorsitz des Didaktischen Gremiums hat der Didaktische Leiter.
Die Termine werden im Jahresterminkalender veröffentlicht.
Die Gesamtkonferenz
Aufgaben
1. Die Gesamtkonferenz entscheidet über
- das Schulprogramm,
- die Schulordnung,
- die Geschäfts- und Wahlordnung der Konferenzen und Ausschüsse,
- die Wahlordnung für die Lehrkräftevertretung im Schulvorstand,
- die Besetzung der Sitze der Vertreterinnen und Vertreter der Lehrkräfte im Schulvorstand,
- Grundsätze für Leistungsbewertung und Beurteilung,
- Klassenarbeiten und Hausaufgaben sowie deren Koordinierung,
- die Bestellung von bis zu drei hauptamtlichen oder hauptberuflichen Lehrkräften als zusätzliche Mitglieder der Kollegialen Schulleitung.
2. Die Gesamtkonferenz kann für Fächer, Gruppen von Fächern und organisatorische Bereiche Teilkonferenzen einrichten.
3. Die Schulleiterin oder der Schulleiter unterrichtet die Gesamtkonferenz über alle wesentlichen Angelegenheiten der Schule.
Wahl- und Geschäftsordnung
4. Wahlordnung für die Wahl der Lehrkräftevertretung im Schulvorstand
- Die Wahl der Lehrkräftevertretung im Schulvorstand erfolgt als Persönlichkeitswahl.
- Die Gruppe der Lehrkräfte der GK wählt aus ihrer Mitte einen Wahlausschuss, der mit der Durchführung der Wahl beauftragt wird.
- Wahlvorschläge, die das Einverständnis der Vorgeschlagenen enthalten müssen, sind beim Wahlausschuss bis zu einem von diesem festgesetzten Termin einzureichen.
- Die Vorstellung der Vorgeschlagenen erfolgt im Rahmen einer Gesamtkonferenz.
- Die Wahl findet im Rahmen der Gesamtkonferenz statt. Dabei können höchstens so viele Stimmen abgegeben werden, wie Lehrervertreterinnen oder -vertreter für den Schulvorstand zu wählen sind. Eine Kumulation der Stimmen ist unzulässig
- Die Wahl ist geheim. Sie erfolgt als Urnenwahl.
- Gewählt sind die Vorgeschlagenen, die die meisten Stimmen auf sich vereinigen. Die übrigen Vorgeschlagenen sind Stellvertreterin oder Stellvertreter in der Reihenfolge der auf sie entfallenen Stimmen.
- Bei dienstlicher oder durch Krankheit bedingter Abwesenheit ist Briefwahl zulässig.
- Ein Mitglied des Schulvorstandes kann nur mit einer Mehrheit von 2/3 der Stimmberechtigten der Gesamtkonferenz abgewählt werden.
- Nachrücken: Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus, rückt ein/e Stellvertreter*in aus der Gruppe des ausscheidenden Mitglieds nach. Zum nächstmöglichen Zeitpunkt wird für den Rest der Wahlperiode ein nachrückendes stellvertretendes Mitglied für die Gruppe, der das ausgeschiedene Mitglied angehört, gewählt.
5. Die Gesamtkonferenz tagt mindestens viermal im Jahr.
6. Auf Antrag von einem Drittel der Mitglieder muss eine Gesamtkonferenz von der Schulleiterin oder dem Schulleiter mit einer Frist von sieben Werktagen einberufen werden.
7. Die Gesamtkonferenz gibt sich und den Teilkonferenzen eine Geschäftsordnung.
Steuergruppe
Aktuell setzt sich die Steuergruppe der IGS Roderbruch aus folgenden Vertreter*innen zusammen:
Matilda Albacht (SV), Christoph Becker, Stephanie Hahner, Ilka Hampe-Ehlers, Gaby Heine (EV), Ann Uta Irmer, Maria Karbe, Unda Karlshaus (EV), Heike Kopietz, Franziska Kreuter, Diana Naletov (SV), Vitalij Peters, Christiane Plath-Detlef, Björn Rohloff, Paloma Sanchez Novo, Christiane Wehrmeister, Claudia Wilkerling
Wir, die Steuergruppe der IGS Roderbruch, sind eine Gruppe von Schüler*innen, Lehrer*innen und Eltern, die gemeinsam eine Weiterentwicklung unserer Schule fördern möchten. Grundsätzlich ist unser Ziel, unsere Schule zum Wohle aller am Schulleben Beteiligten kontinuierlich weiter zu verbessern! Die Steuergruppe ist kein Entscheidungs- oder Machtgremium.
Für die Vertreter*innen aus der Elternschaft besteht keine Notwendigkeit Mitglied im Schulelternrat zu sein. Dagegen müssen die Vertreter*innen der Schüler*innen Mitglied der Schülervertretung sein. Auch interessierte Kolleg*innen, Schüler*innen und Eltern, die nicht Teil der Steuergruppe sind, können jederzeit an den Sitzungen teilnehmen.
Die Aufgabe der Steuergruppe ist es, die Schulentwicklung sowie den schulinternen Qualitätsentwicklungsprozess zu begleiten. Die Mitglieder der Steuergruppe koordinieren die zahlreichen Arbeits- und Projektgruppen an unserer Schule und geben Hilfestellung bei der Organisation, der Strukturierung, der Umsetzung und Evaluierung der Projekte.
Die Steuergruppe begleitet und kommuniziert den Stand der Projektentwicklung mit allen Beteiligten, die Steuergruppe informiert die Schulleitung, den Schulvorstand, das Kollegium, die Schüler*innen, die Eltern, und außerschulische Partner über die Projektentwicklung.
Arbeitsfelder/Aktuelles:
Wir gehen nun in die zweite Runde des Schulentwicklungsprogramms (2019-2022) mit den folgenden Vorhaben:
- Soziales Lernen: Wir entwickeln ein Konzept, wie wir mit schwierigen oder schlecht greifbaren Schüler*innen in der Schule umgehen (verbindliche Regeln, Maßnahmenkatalog, Trainingsraum, …).
- Lernen in jahrgangsgemischten Gruppen: Wir entwickeln Ideen für einen Lernbereich, der die Jahrgänge 1 bis 6 (Kleines Haus - große Chance!) umfasst.
- Ganztag: Wir evaluieren und optimieren unser Konzept zum individuellen Lernen im Primarbereich und in der Sek I (Stammstunden, Lernzeit).
- Vertretungskonzept: Wir entwickeln und etablieren ein Konzept für sinnvolle Gestaltung von Vertretungsstunden (Arbeitsaufträge kommunizieren, Arbeitsmaterial bereitstellen, vorhersehbare Vertretungen planen…).
- Digitale Medien: Wir ermitteln den Fortbildungsbedarf in Bezug auf digitale Medien und schaffen Angebote.
- Arbeit in Teams : Wir führen feste Teamzeiten im Stundenplan für Klassenleitungsteams ein.
- Lernen in jahrgangsgemischten Gruppen: Wir evaluieren und erweitern das bestehende Übergangskonzept (4/5) und entwickeln ein Übergangskonzept für die Jahrgänge 10/11. Wir schaffen "Zeiträume" für übergangsbezogene Austausche.
- MINT: Wir implementieren Informatik im GT-/WPK-Bereich der Jahrgänge 5-8 und bahnen entsprechende Kooperationen mit externen Partner zur Umsetzung des Anliegens an.
- Ganztag: Wir entwickeln ein Raumkonzept für selbstständiges Arbeiten (Lernzentrum).
- Prävention: Wir führen eine Fortbildung zum Thema "Wie führe ich (schwierige) Elterngespräche?" für Lehrkräfte und Sozialpädagog*innen ein.
- Prävention/ Institutionalisierte Unterstützung: Wir entwickeln einen Leitfaden für die "kollegiale Fallberatung" zur Hilfe bei Krisensituationen mit einzelnen Schüler*innen.
- Ganztag: Wir entwickeln ein Konzept für die Pausen- und Freizeitgestaltung (bewegte Pause, Mittagspausenkonzept, Spieleausgabe…).
- Feedback-Kultur: Wir entwickeln ein Feedback-Konzept (Lehrkräfte geben Schüler*innen und Eltern Rückmeldung) unter Berücksichtigung von Vier-Augen-Gesprächen, begleiteter Selbstreflexion, Zielsetzungen, Möglichkeiten auf den LEB zu antworten, Format des Elternsprechtags ggf. eines Fachlehrer*innen-Sprechtags, Einbindung des Jahresplaners, Selbstevaluation im Zusammenhang mit den mündlichen Noten.
Im Rahmen von BUGIS werden Themen in den Bereichen Arbeitsorganisation, kollegiale Zusammenarbeit, Räume/Ausstattung (ink. Digitale Medien), Arbeitsumgebung, Unterricht und Arbeitsbelastung bearbeitet werden.
Eine Konkretisierung der Maßnahmen erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
Franziska Kreuter und Ilka Hampe-Ehlers
Schulvorstand
Der Schulvorstand entscheidet über alle Grundsätze und Angelegenheiten, die für die Schule insgesamt von erheblichem Gewicht sind und die nicht der Schulleitung oder der Gesamtkonferenz zugewiesen sind.
Mitglieder des Schulvorstands sind an der IGS Roderbruch
Als Schulleiterin:
- Brigitte Naber
Als Lehrervertreter*innen:
- Jenny Behrens
- Ralf Haustein
- Katharina Hesse
- NN
- Jana Sopienewski
- Martin Schneider
- Irmgard Schulz
als Stellvertreter*innen:
- Nadine Sambale
- Ann Uta Irmer
Als Elternvertreter*innen:
- Stephan Giesler
- Reinhard Hinrichs
- Michael Jürgens
- Unda Karlshausen
Als Stellvertreter*innen:
- Katrin Kiehne-Lemnitz
- Gerhard Pichler
- Maria Rodriguez
- Annett Wagner
Als Schülervertreter*innen:
- Sina Thomas
- Connor Brockhausen
- Nele Schubert
- NN
Geschäftsordnung des Schulvorstandes der IGS Roderbruch
(gem. §§ 32 - 49 NSchG – erstellt am 26.11.2007 – verändert am 30.09.2013)
Der Schulvorstand der IGS Roderbruch Hannover gibt sich folgende Geschäftsordnung:
- Aufgaben und Zuständigkeiten des Schulvorstandes
- Zusammensetzung des Schulvorstandes
- Teilnahmerecht
- Vorsitz
- Sitzungen, Einberufung
- Beschlussfähigkeit, Beschlussfassung
- Änderung der Geschäftsordnung
- Inkrafttreten
1. Aufgaben und Zuständigkeiten des Schulvorstandes
Der Schulvorstand entscheidet über alle Grundsätze und Angelegenheiten, die für die Schule insgesamt von erheblichem Gewicht sind und die nicht der Schulleitung oder der Gesamtkonferenz zugewiesen sind. Zu diesen Grundsätzen und Angelegenheiten gehören insbesondere:
Im Bereich Politik und Strategie:
- die Weiterentwicklung des Leitbilds,
- die Aufstellung und Weiterentwicklung des Schulprogramms,
- die Entscheidung über die Inanspruchnahme der den Schulen im Hinblick auf ihre Eigenverantwortlichkeit eingeräumten Entscheidungsspielräume,
- die Beratung von Empfehlungen der Gesamtkonferenz,
- die Beratung von Empfehlungen der Steuerungsgruppe der Schule,
- die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule nach §32, Abs.3, NSchG,
- Anträge an die Schulbehörde auf Genehmigung einer besonderen Organisation (§22),
- die Erstellung des Organisationsplans der Schule,
- die Zusammenarbeit mit anderen Schulen,
- die Mitwirkungsentscheidung bei der Namensgebung der Schule (§107 NSchG).
Im Bereich Bildungsangebot:
- Anträge an die Schulbehörde auf Einrichtung von Schulversuchen und Modellvorhaben nach §22 NSchG,
- die Einrichtung zusätzlicher schulischer Veranstaltungen, Bildungs- und Dienstleistungsangebote,
- die Ausgestaltung der Stundentafel,
- Schulpartnerschaften.
Im Bereich Personal:
- Vorschläge zur Besetzung der Beförderungsstellen (§§45 und 52 NSchG).
- Grundsätze der Tätigkeit der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
- Grundsätze der Vergütung für Tätigkeiten im Rahmen des Ganztagsbudgets.
Im Bereich Haushalt und Ressourcen:
- Den Plan über die Verwendung der Haushaltsmittel und die Entlastung der Schulleiterin oder des Schulleiters,
- die Werbung und das Sponsoring in der Schule.
Darüber hinaus:
- Grundsätze der Beurlaubung von Schülerinnen und Schülern bis zu drei Monaten,
- die Entwicklung von Verfahren zur Beschwerde- und Konfliktregelung.
- Ist in Einzelfällen die Zuständigkeit eines anderen Beschlussorgans zweifelhaft oder strittig, entscheidet der Schulvorstand, wer in diesen Fällen die Entscheidungsbefugnis hat.
- Der Schulvorstand macht gemäß § 38 a Satz 4 einen Vorschlag für das Schulprogramm und die Schulordnung bzw. stellt das Benehmen mit der Gesamtkonferenz her.
2. Zusammensetzung des Schulvorstandes
Stimmberechtigte Mitglieder des Schulvorstandes nach § 38 b NSchG sind:
- 4 Vertreterinnen und Vertreter der Elternschaft,
- 4 Vertreterinnen und Vertreter der Schülerschaft,
- 7 Vertreterinnen und Vertreter der Lehrerschaft sowie der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
- die Schulleiterin bzw. der Schulleiter
3. Teilnahmerecht
- Der Schulvorstand kann weitere Personen als beratende Mitglieder berufen. Die Berufung kann sich auf einzelne Tagesordnungspunkte beziehen wie auf Sitzungen insgesamt. Der Schulvorstand achtet im Interesse seiner Arbeitsfähigkeit darauf, die Anzahl der beratenden Mitglieder nicht zu sehr auszudehnen.
Ständig beratende Mitgliedschaften im Schulvorstand sind nicht vorgesehen. - Der Schulträger wird zu allen Sitzungen des Schulvorstandes eingeladen. Er erhält alle Sitzungsunterlagen. Eine Vertreterin oder ein Vertreter des Schulträgers kann an allen Sitzungen des Schulvorstandes mit Rede- und Antragsrecht teilnehmen. Sie oder er nimmt nicht an den Abstimmungen teil. Die Schulleiterin oder der Schulleiter unterrichtet den Schulträger über alle wesentlichen Angelegenheiten der Schule. Die übrigen Rechte des Schulträgers bleiben unberührt.
- Die für die Schule zuständigen Schulaufsichtsbeamtinnen oder -beamten haben das Recht, an den Sitzungen des Schulvorstandes teilzunehmen.
4. Vorsitz
Den Vorsitz im Schulvorstand führt die Schulleiterin oder der Schulleiter. Sie oder er kann die Leitung der Sitzungen für bestimmte Tagesordnungspunkte an andere Mitglieder des Schulvorstandes abgeben.
5. Sitzungen, Einberufung
- Der Schulvorstand tagt mindestens viermal im Jahr.
- Sitzungen finden in der unterrichtsfreien Zeit statt. Sitzungen sind in der Regel so anzuberaumen, dass auch berufstätige Vertreterinnen und Vertreter der Erziehungsberechtigten daran teilnehmen können. Auf die Belange der minderjährigen Schülerinnen und Schüler ist Rücksicht zu nehmen.
- Nur stimmberechtigte und beratende Mitglieder haben Rederecht.
- Zur Vorbereitung der Sitzungen des Schulvorstandes können Ausschüsse gebildet werden. Die Ausschüsse bestehen aus je einem/einer Vertreter/in der Schüler, der Erziehungsberechtigten sowie 2 Vertreter/innen der Lehrkräfte.
- Die Sitzung wird von der oder dem Vorsitzenden unter Angabe einer vorläufigen Tagesordnung mindestens sieben Werktage vor dem festgesetzten Termin per E-Mail einberufen. Die Einladung wird auf IServ eingestellt. In dringenden Fällen kann diese Frist verkürzt werden oder entfallen. Gleichzeitig mit der Einberufung einer Sitzung sind der Schulelternrat, der Schülerrat und die Gesamtkonferenz über Termin und vorläufige Tagesordnung zu informieren. In der Einladung wird auch die erwartete Dauer der Sitzung angegeben. Die Information von Schulelternrat und Schülerrat erfolgt schriftlich, die Information der Gesamtkonferenz erfolgt durch Aushang.
- Eine Sitzung ist einzuberufen, wenn vier stimmberechtigte Mitglieder dies unter Angabe einer Tagesordnung verlangen. Die Sitzung hat so rechtzeitig stattzufinden, dass noch im Sinne eines gestellten Antrages verfahren werden kann.
- Unterlagen für die Beratung und Beschlussfassung sollen den Mitgliedern des Schulvorstandes zugleich mit der vorläufigen Tagesordnung bekannt gegeben werden. Sie werden auf IServ für die Mitglieder des Schulvorstands eingestellt.
- Über die endgültige Tagesordnung beschließt der Schulvorstand zu Beginn der Sitzung.
- Die Sitzungszeit kann mit einfacher Mehrheit verlängert werden.
6. Beschlussfähigkeit, Beschlussfassung
- Der Schulvorstand entscheidet mit einfacher Mehrheit der abgegebenen auf „Ja“ oder „Nein“ lautenden Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter. Stimmenthaltung ist zulässig.
- Der Schulvorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind.
- An der Abstimmung dürfen sich nur anwesende stimmberechtigte Mitglieder beteiligen. Eine schriftliche Stimmabgabe abwesender Mitglieder ist unzulässig. Auf Verlangen von mindestens drei stimmberechtigten Mitgliedern ist geheim abzustimmen.
- Sofern gegen ein Mitglied des Schulvorstandes die Besorgnis der Befangenheit besteht, ist das Mitglied von der Mitwirkung an der davon betroffenen Entscheidung ausgeschlossen. Hierüber entscheidet der Schulvorstand.
- Über jede Sitzung wird eine Niederschrift angefertigt, zu deren Abfassung die gewählten Vertreter der Lehrkräfte und Eltern in alphabetischer Reihenfolge verpflichtet sind. Wird in der Niederschrift auf Sitzungsunterlagen verwiesen, sind diese der Niederschrift beizufügen. Die Niederschrift ist vom Schriftführer und nach Genehmigung durch den Schulvorstand auch von der oder dem Vorsitzenden zu unterzeichnen. Das Original der Niederschrift ist bei den Schulakten aufzubewahren. Das Protokoll wird für alle Mitglieder und Stellvertreter des Schulausschusses sowie Mitglieder des Kollegiums auf IServ eingestellt.
- Die oder der Vorsitzende des Schulvorstandes führt eine Sammlung der Beschlüsse. Diese Sammlung kann von Lehrkräften, Mitarbeiterinnen, Mitarbeitern, Erziehungsberechtigten, Schülerinnen und Schülern jederzeit eingesehen werden. Die jeweils letzte Niederschrift wird schulöffentlich gemacht. Persönlichkeitsrechte bleiben gewahrt.
- Umsetzung der Beschlüsse
- Die oder der Vorsitzende des Schulvorstandes hat für die Umsetzung der Beschlüsse zu sorgen.
7. Änderung der Geschäftsordnung
Änderungen dieser Geschäftsordnung bedürfen der Zustimmung von mindestens elf Mitgliedern des Vorstandes.
8. Inkrafttreten
Diese Geschäftsordnung tritt am 30. September 2013 durch Beschluss des Schulvorstandes vom 30. September 2013 in Kraft.