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Schule Kultur NdsAuch in diesem Jahr gestalteten Schülerinnen und Schüler der IGS Roderbruch aus dem Wahlbereich „Gegen das Vergessen“ die Gedenkfeier für die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar im Kulturtreff Roderbruch.

 Holocaustgedenktag2018 350Unter dem Thema „Ausgrenzung aus der Volksgemeinschaft – Homosexuellenverfolgung in der NS-Zeit“ machten die Schülerinnen und Schüler durch die Präsentation ihrer Recherchen auf die homosexuellen Opfer des NS-Regimes aufmerksam. Im Anschluss war Gelegenheit zu Gesprächen, die gerade auch in Blick auf den Austausch zwischen den Generationen interessant waren.

Vielen Dank an die Schülerinnen und Schüler, die unter Leitung von Meike Drange und Michael Spiertz die Präsentationen erarbeitet und eindrücklich präsentiert haben. Vielen Dank an den Schüler, der den Abend musikalisch begleitet hat.

Zum Hintergrund:

„Ausgrenzung aus der Volksgemeinschaft - Homosexuellenverfolgung in der NS-Zeit

 „Ein Mann, der mit einem andern Mann Unzucht treibt oder sich zur Unzucht missbrauchen lässt, wird mit Gefängnis bestraft.“

Diese Verschärfung des Paragraph 175 des Strafgesetzbuches im Jahr 1935 legitimierte die strafrechtliche Verfolgung und Inhaftierung homosexueller Männer unter dem NS-Regime.

Der Paragraph 175 war jedoch keineswegs eine „Erfindung“ der Nationalsozialisten, sondern bestand bereits seit 1872 und wurde auch in der Weimarer Republik unverändert übernommen. Stand bis 1935 die Prävention vor Unzucht und Wahrung der Sittlichkeit im Fokus, so bildete ab 1935 die Bekämpfung von „Volksschädlingen“ den Schwerpunkt. Bei der Verfolgung durch die Nationalsozialisten kamen verschiedenste Methoden zum Einsatz. So z. B. öffentliche Denunziation, Verhör, Razzien, Drohungen und Gewaltanwendungen.

Auf diesem Wege sollte die Subkultur all jener vernichtet werden, die der NS-Ideologie nicht entsprachen, da sie weder zur Geburtensteigerung beitrugen noch das propagierte Männlichkeitsbild erfüllten. Diese Ausgrenzung aus der Volksgemeinschaft steigerte sich, dem Wesen des Nationalsozialismus entsprechend, bis zur physischen Vernichtung, wie folgendes Zitat Heinrich Himmlers belegt:

„Ich habe mich nun zu Folgendem entschlossen: Diese Leute werden selbstverständlich in jedem Fall öffentlich degradiert und ausgestoßen und werden dem Gericht übergeben. Nach Abbüßung der vom Gericht festgesetzten Strafe werden sie auf meine Anordnung in ein Konzentrationslager gebracht und werden im Konzentrationslager auf der Flucht erschossen.“

Dem Gedenken an die bis zu 10000 Opfer ist diese Veranstaltung gewidmet.

Grau, Günter: Verfolgung und Vernichtung 1933-1945. Der §175 als Instrument faschistischer Bevölkerungspolitik, in: Matthias Grimm (Hg.): Die Geschichte des § 175. Strafrecht gegen Homosexuelle, 1990 Berlin, S.108.

 

Knoll, Albert: Totgeschlagen – Totgeschwiegen. Die homosexuellen Häftlinge im KZ Dachau, in: Wolfgang Benz und Barbara Distel (Hg.): Dachauer Hefte, Bd. 14, Verfolgung als Gruppenschicksal, Dachau 1998, S.78.

 

Brigitte Naber

Gesamtschuldirektorin

 

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