ELTERNMITBESTIMMUNG AN DER IGS RODERBRUCH
Die Erziehung unserer Kinder ist Recht, Aufgabe und Pflicht von uns Eltern. Während der Schulzeit werden wir dabei von der Schule unterstützt. Diese nun gemeinsame Erziehungsaufgabe von Eltern und Schule ist in einem zielgerichteten Zusammenwirken zu erfüllen. Eltern und Schule verstehen sich somit als Partner, um die Entwicklung unserer Kinder bestmöglich zu unterstützen.
Wir Eltern werden an schulischen Prozessen und Entscheidungsfindungen über den Schulelternrat und die Vertretung in den schulischen Gremien beteiligt. Die kollektiven Mitwirkungsrechte werden durch gewählte ElternvertreterInnen auf verschiedenen Ebenen wahrgenommen:
Durch eine Verknüpfung dieser Ebenen wird sichergestellt, dass Erfahrungen, Wünsche, Sorgen, Nöte und Vorschläge der Erziehungsberechtigten in der Schule Gehör und Stimme finden.
An dieser Stelle wollen wir über die Elternmitbestimmung an der IGS Roderbruch berichten. Zudem wollen wir Hinweise und Tipps geben, um aufzuzeigen, was für Aufgaben den jeweiligen Funktionen zuzuordnen sind.
Der Aufbau der Elternmitbestimmung an der IGS Roderbruch ist in unten stehender Abbildung dargestellt. Nähere Informationen zu den einzelnen Gremien können Sie mit Klick auf die jeweiligen Begriffe bekommen.